Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Die nachstehenden Bedingungen sind Vertragsbestandteil;
diese gelten ausschließlich. Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese Bedingungen gelten auch für nachfolgende Lieferungen aufgrund schriftlicher oder mündlicher Bestellungen.

1. Angebote

Unser Angebot ist freibleibend. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie
Abbildungen sind annähernd und unverbindlich. Zwischenverkauf vorbehalten.

2. Rücktrittsrecht

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in Fällen höherer Gewalt,
bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden, nicht vorhersehbaren und nicht durch zumutbare
Aufwendungen zu beseitigender Leistungshindernisse sowie bei vom Verkäufer nicht zu
vertretendem Fehlschlagen der Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferfrist

Bei den seitens des Verkäufers genannten Lieferfristen handelt es sich um
ca.-Fristen. Für alle durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen sowie ohne nachweisbares
Verschulden des Verkäufers entstandenen Verzögerungen, Nichtbelieferungen und Beschädigungen
haftet der Verkäufer nicht.

4. Versand

Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Käufers auch bei etwaiger frachtfreier
Lieferung oder freier Montage, Verlade-, Fracht- und Zollspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Versicherung erfolgt nur auf besondere Vereinbarung und wird zum Selbstkostenpreis
berechnet.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung
ab Lager des Verkäufers oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich
Fracht- und Verpackung. Ersatz- und Zubehörteile werden besonders berechnet,
wenn sie nicht ausdrücklich im Kaufvertrag aufgeführt sind. Liegt zwischen Vertragsschluss
und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, werden etwa erfolgte Arbeitskosten-,
Material- und Mehrwertsteuer-Erhöhung in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet.
Mangels besonderer Vereinbarung ist der Kaufpreis bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt
der Rechnung, ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen spätestens zu leisten. Zahlung
hat an den Verkäufer zu erfolgen. Vertreter sind nur bei Vorlage besonderer schriftlicher Vollmacht
des Verkäufers inkassoberechtigt.
Im Falle des Verzugs hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8% zu zahlen. Für jede auf
die Erstmahnung folgende Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von EURO 5,- erhoben.

Dem Käufer bleibt vorbehalten, den Nichteintritt eines Schadens oder die Entstehung eines
geringen Schadens nachzuweisen.
Bei Vereinbarung von Ratenzahlung wird der gesamte Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig,
wenn der Käufer mit einer Rate mehr als 7 Tage in Verzug kommt. Das Gleiche gilt, wenn
über das Vermögen des Käufers oder bei Handelsgesellschaften des persönlich haftenden
Gesellschafters ein Insolvenzverfahren beantragt oder über Grundstücke die Zwangsversteigerung
oder Zwangsverwaltung angeordnet wird sowie im Falle nachhaltiger Pfändung und
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer über Wesentliches falsche
Angaben bezüglich seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung
in seinen Vermögensverhältnissen eingetreten ist. Insbesondere bei nachhaltigen
Pfändungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und der Einleitung eines
Insolvenzverfahrens.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Maschinen
und Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaig bis dahin
entstandener Rechnungsbeträge für die Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör für den
Kaufgegenstand und an ihn vorgenommenen Reparaturen vor. Der Eigentumsvorbehalt
der gelieferten Maschinen bleibt so lange bestehen, bis sämtlich entstandene Forderungen
aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Dies gilt auch für übernommene Bürgschaften.

Sobald der Käufer Eigentümer des Kaufgegenstandes wird, übereignet er diesen zur Besicherung
aller dann bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Hierüber sind
sich die Parteien bereits jetzt einig. Bei allen Verfügungen über den Kaufgegenstand tritt der
Kunde bereits jetzt alle ihm gegen Dritte zustehenden Ansprüche bis zur Höhe der Forderung
an den Verkäufer ab. Ist der Kaufgegenstand gegen Feuer versichert, tritt der Käufer bereits
jetzt die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bis zur Höhe der offenen Kaufpreisforderung
an den Verkäufer ab. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist der Käufer nicht berechtigt,
unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren weiter zu veräußern, zu verpfänden oder in anderer
Weise darüber zu verfügen. Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung
verbleibt das Eigentum an der Ware beim Verkäufer. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum
des Verkäufers durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers
an der eigentlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht.

Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.
Ist der Käufer Wiederverkäufer, so tritt er bereits jetzt dem Verkäufer seine Forderungen aus
dem Weiterverkauf ab.

Bei Zugriffen Dritter auf die im Eigentum des Verkäufers stehende Ware wird der Käufer auf
das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt,
die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

7. Haftung bei Mängeln

a) Für Mängel der Lieferung – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter vertragswesentliche Pflichten – haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen
bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate.
Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies
keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
Die Gewährleistungspflicht bei gebrauchten Produkten ab Gefahrübergang beträgt bei
privater Nutzung 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung
ausgeschlossen.

b) Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache
an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

c) Schlagen mehr als zwei Nacherfüllungen fehl, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher
ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß den §§ 440,
323, 326 Abs. 1 S 3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den
Kaufpreis zu mindern.

d) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler
Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung
sowie von uns nicht verschuldet fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder
Wartung nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder
Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich
insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden
Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen
auch dann, wenn ohne Genehmigung des Verkäufers seitens des Bestellers oder eines Dritten
Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.

e) Gibt der Käufer dem Verkäufer keine Gelegenheit und angemessene Zeit, den Verkäufer
von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung
(Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
Garantie- oder Gewährleistungsarbeiten, welche ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung
des Verkäufers in Fremdwerkstätten vorgenommen werden, werden vom Verkäufer
nicht anerkannt bzw. bezahlt.

f) Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden
sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Haftungsbeschränkung
  1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere
    Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
    beruhen oder Körperschäden betreffen, werden ausgeschlossen, in jedem Fall
    aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf
    50% des Kaufwertes begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verpflichtungs- und
    Erfüllungsgehilfen.
  2. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
  3. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle
    des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
9. Mängelrügen

a) Für Käufer, die Kaufleute sind, gelten die §§ 377, 378 HGB.

b) Andere Käufer sind verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich
zu rügen, da sonst Gewährleistungsansprüche entfallen. Andere Mängel sind ebenfalls
schriftlich anzuzeigen.

c) Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport sind vom Käufer beim Transporteur zu
reklamieren und vor Übernahme der Ware – ggf. bahnamtlich – bescheinigen zu lassen.

10. Unfallschutz

Der Käufer wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Maschinen und
Geräte vor Inbetriebnahme mit den gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen versehen
werden müssen. Verlangt der Käufer Lieferung von Schutzvorrichtungen oder sind
die Vorrichtungen bereits vom Hersteller vorgesehen, so erfolgt deren Ausführung nach den
Unfallverhütungsvorschriften jener Berufsgenossenschaft, in deren Bezirk die liefernde Fabrik
gelegen ist.

11. Betriebsstunden

Für die Richtigkeit der auf dem Betriebsstundenzähler von landwirtschaftlichen
Maschinen und Geräten angegebenen Betriebsstunden bzw. der angegebenen
Kilometerleistung übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

12. Antausch

Maschinen und Geräte werden grundsätzlich nur riss-, bruch- und schweißfrei
angetauscht. Der Verkäufer behält sich alle Regressansprüche vor, sollten ihm die unter
Punkt 11 erwähnten Mängel beim Antausch fahrlässig oder arglistig verschwiegen werden.

13. Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Gegenstände auf Verlangen für
die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Leitungswasserschäden
in voller Höhe zugunsten des Verkäufers versichert zu halten. Falls der Kunde dem
Verlangen nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, die Gegenstände selbst auf Kosten
des Kunden zu versichern.

14. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Abtretung von Rechten an
Dritte ist dem Kunden ohne Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet. Gegen Zahlungsansprüche
des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur
zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis, sowie auf einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung beruht.

15. Feldprobe – Bedingungen

a) Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung eines Feldprobe-Einsatzes ist der Abschluss
eines rechtskräftigen Kaufvertrages zu unseren Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Lieferung zu Feldprobe-Bedingungen gelten als vereinbart, wenn die Lieferung zur Feldprobe
von uns oder unserem Vertreter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

b) Erprobungszeit

Das Gerät muss innerhalb von 1 Woche nach Erhalt am vereinbarten Abnahmeort erprobt
werden, es sei denn, dass anderslautende, schriftliche Abmachungen mit uns
getroffen wurden. Die Ablehnung zu der Arbeitsweise des Geräts ist innerhalb dieses
Zeitraums schriftlich zu erklären. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine schriftliche Ablehnung,
gilt die Feldprobe als erfolgreich bestanden.
Wir sind berechtigt, den Feldprobe-Einsatz durch Werksangehörige oder andere Beauftragte
durchführen oder überwachen zu lassen.

c) Übernahme

Leistet das Gerät die unter normalen Witterungs- und Einsatzverhältnissen zu erwartenden
Funktionen und Ergebnisse, ist es vom Empfänger gemäß Kaufvertrag zu übernehmen.
Ein Gerät gilt auch dann als übernommen, falls es länger als einen Tag eingesetzt wurde.

Falls der Probeeinsatz des Geräts nicht zur Zufriedenheit des Bestellers verläuft, hat
dieser uns Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist einen erneuten
Probeeinsatz in Gegenwart unseres Werksmonteurs oder eines sonstigen Beauftragten durchzuführen.

d) Rückgabe

Der Besteller ist nur dann zur Rückgabe des Gerätes an uns berechtigt, wenn es beim
Probeeinsatz in Gegenwart unseres Beauftragten in seiner Arbeitsweise wie unter Ziffer
III erläutert, nicht befriedigt hat. Das Gerät ist in diesem Fall sofort in einem gereinigten
Zustand für den Lieferer frachtfrei und auf Gefahr des Bestellers an uns oder an die von
uns angegebene Anschrift zurückzuliefern. Lieferer und Besteller haben in diesem Fall
das Recht, vom geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten.

16. Erfüllungsort; Gerichtsstand

Erfüllungsort für die sich aus diesem Vertrag ergebenden
Verpflichtungen ist für beide Seiten Ampfing. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten bei Inlandsgeschäften ist je nach Höhe des Streitwertes
das Amtsgericht Mühldorf bzw. das Landgericht Traunstein.

17. Anwendbares Recht

Das Zustandekommen und die Ansprüche aus diesem Vertrag
richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, verpflichten sich die Parteien, die entsprechende Bestimmung
durch eine dem Gewollten nahekommende zu ersetzen.

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